Eine Frau mit einen Kopfhörer. Darüber liegt der Text "Museen beraten und fördern"

Konferenz der Museumsberatungsstellen in den Ländern

Wir, die Konferenz der Museumsberatungsstellen in den Ländern - kurz KMBL - sind der Zusammenschluss aller von Ihren Ländern beauftragten Museumsberatungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland.

Aufgrund der föderalen Struktur ist die öffentliche Museumsberatung Ländersache. Um ein Höchstmaß an Gemeinsamkeit in der Beratung museumsfachlicher Fragestellungen zu erreichen, haben die Museumsverbände und Museumsämter, die von ihren Ländern mit der Museumsberatung betraut wurden, 1980 die Konferenz der Museumsberatungsstellen in den Ländern gegründet.

was: Unsere Positionen

Wir verfolgen das Ziel, länderübergreifend die Belange der Museen sichtbar zu machen und für die Vielfalt der kulturellen Landschaft einzutreten. Wir beziehen in unseren Stellungnahmen Position zu aktuellen museumsfachlichen und kulturpolitischen Diskursen.

Wir, die öffentlichen Museumsberatungsstellen in Deutschland, arbeiten auf dem Fundament des Grundgesetzes und der darin verankerten demokratischen Werte.

Mit Sorge nehmen wir wahr, dass diese Grundwerte im aktuellen gesellschaftspolitischen Klima zunehmend missachtet und in Frage gestellt werden. 

Im Sinne der weltweit gültigen Definition des Internationalen Museumsrats (ICOM) und der Standards für Museen verstehen wir Museen als Orte der Vielfalt, der Inklusion und Partizipation. Mit ihren Sammlungen, Themen und Formen der Vermittlung verfügen Museen über wichtige Kompetenzen, um vielfältige Perspektiven auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sichtbar zu machen und zu unabhängiger Meinungsbildung einzuladen.  

Wir ermutigen und unterstützen die Museen, diese Potentiale zu nutzen, ihren Bildungsauftrag zu erfüllen und so einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie zu leisten. Die Museumsberatungsstellen sehen sich zugleich in der Verantwortung, Öffnungsprozesse in Museen im Sinne eines demokratischen Miteinanders und eines konstruktiven Austauschs aller Menschen zu begleiten. Sie stehen den Museen zur Seite, um hierfür klar definierte Rahmenbedingungen und Handlungsleitlinien zu schaffen. 

Angesichts der derzeitigen gesellschaftlichen Situation ist es wichtiger denn je, dass Museen im engen Austausch mit ihren Trägern stehen. Und mit diesen, auf der Basis der in den „Standards für Museen“ formulierten Grundwerte, nach innen wie außen eine klare Haltung entwickeln und Strategien zu ihrer Umsetzung erarbeiten. Die Museumsberatungsstellen in den Ländern verstehen sich auf diesem Weg als verlässliche Partner der Museen.

September 2024

Wir, die Konferenz der Museumsberatungsstellen in den Ländern (KMBL) haben die Aufgabe, die Museen in den Bundesländern fachlich zu beraten, fortzubilden und zu vernetzen. 

Wir bitten die Bundesregierung, im Zuge der im Koalitionsvertrag 2025 festgeschriebenen Stärkung von Zivilschutz und staatlicher Resilienz, auch den Kulturgutschutz angemessen zu berücksichtigen. 

Wir schließen uns daher der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kulturgutschutz e. V. und den im Folgenden nochmals aufgeführten Forderungen an die Bundesregierung an und bitten, deren Umsetzung im Verbund mit den Ländern zu ermöglichen.

  1. Kulturgutschutz ausdrücklich in die Zivilschutz- und Resilienzplanung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene einzubeziehen. Kulturgutschutz gehört systematisch in zivile Verteidigungs- und Notfallpläne integriert.

  2. Mittel auch für den Kulturgutschutz zweckgebunden bereitzustellen. Die im Rahmen von Artikel 109 GG ermöglichten Finanzierungen müssen auch Schutzmaßnahmen für immobiles und mobiles Kulturgut umfassen.

  3. Bestehende Strukturen finanziell und organisatorisch zu stärken, um deren Einsatzfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen. 

  4. Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Kultureinrichtungen für die spezifischen Anforderungen des Kulturgutschutzes in Notfall- und Krisensituationen zu sensibilisieren. 

  5. Finanzielle Förderung für Aus- und Fortbildungsprogramme, Notfalltrainings und abgestimmten Einsatzpläne zwischen Kulturgutschutz, Zivil- und Katastrophenschutz und Sicherheitsbehörden bereitzustellen. 

September 2025

Wir sind Partner der Museen bei ihrem Engagement für eine ganzheitliche Nachhaltigkeit.

In Zeiten des Klimawandels leisten Museen durch ressourcenschonendes Handeln ihren Beitrag zu Maßnahmen des Klima- und Umweltschutzes. Nach außen gerichtet und gegenüber ihrem Publikum verfolgen Museen das Ziel, die Prinzipien der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit verstärkt ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, danach zu handeln und zu reflektieren. Damit Museen diese Aufgaben verantwortungsvoll und nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie eine deutliche Stärkung in Form von finanziellen Ressourcen und fachlicher Unterstützung.

In unseren Funktionen der Beratung, Förderung und Qualitätsentwicklung unterstützen und begleiten wir die Museen dabei auf der Grundlage der 17 Ziele der Unesco für nachhaltige Entwicklung:

  • Bestehende Prozesse im Museumsbetrieb nach Prinzipien des nachhaltigen Handelns zu reflektieren,
  • Standards für nachhaltiges Handeln zu erarbeiten und langfristig zu etablieren,
  • ihr Wissen zu teilen,
  • sich als außerschulische Lernorte der Bildung für nachhaltige Entwicklung aufzustellen,
  • ihre Bedarfe gegenüber der Politik, dem Träger und seiner Organe zu vertreten.

Darüber hinaus unterstützen wir:

  • die Sichtbarkeit von Museen zu stärken, die bewusst den Weg der Nachhaltigkeit einschlagen,
  • Museen zu vernetzen, die Nachhaltigkeit zum Ziel erklären und Maßnahmen hierzu einleiten.

Durch den Austausch und Vernetzung untereinander bündeln wir die länderspezifisch vorhandenen Kompetenzen mit dem Ziel einer effizienten Erweiterung von Angeboten. Wir stimmen darin überein, auch ihr eigenes Handeln gemäß ihren Stärken und Ressourcen an den globalen Nachhaltigkeitszielen zu orientieren und weiterzuentwickeln.

Januar 2025

wie: Unser Fokus

Die KMBL setzt sich auf Länderebene bundesweit für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Museumslandschaft ein. Hierbei liegt unser Fokus auf der Unterstützung der Museumskolleg*innen in Haupt-, Neben- und Ehrenamt auf Grundlage der Standards für Museen des Deutschen Museumsbundes sowie der Museumsdefinition und der Ethischen Richtlinien für Museen des International Council of Museums (ICOM). Mit unserer fachlichen Expertise stärken wir die Museen im Zusammenwirken mit Museumsträgern und -betreibern, politischen Vertreter*innen, Landes- und Kommunalbehörden und andere gesellschaftliche Gruppen. 

Ein Museum ist eine nicht gewinnorientierte, dauerhafte Institution im Dienst der Gesellschaft, die materielles und immaterielles Erbe erforscht, sammelt, bewahrt, interpretiert und ausstellt. Öffentlich zugänglich, barrierefrei und inklusiv, fördern Museen Diversität und Nachhaltigkeit. Sie arbeiten und kommunizieren ethisch, professionell und partizipativ mit Communities. Museen ermöglichen vielfältige Erfahrungen hinsichtlich Bildung, Freude, Reflexion und Wissensaustausch.«

Die ICOM Definition und die dort definierten Aufgaben sind die Grundlage unserer Beratung der Museen. Sie umfasst den Umgang mit den Sammlungen, deren Bewahrung und Erschließung für die Gesellschaft im Rahmen der analogen und digitalen Ausstellungs-, Kommunikations- und Vermittlungsarbeit. Weitere Themenfelder sind die rechtliche und betriebliche Organisation von Museen, die gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion sowie Fragen der Nachhaltigkeit und ethischer Aspekte.

Die Mitglieder der KMBL arbeiten in ihren Ländern bei der Entwicklung der Museumslandschaft eng mit den zuständigen Ministerien, Landesbehörden, Trägern, Betreibern, regionalen Museumsverbänden und Partnern der Museen zusammen.

Einige Museumsberatungsstellen vergeben selbst Fördermittel, andere beraten ihre Landesbehörden bei der Vergabe von Zuwendungen. 

Die in der KMBL zusammengeschlossenen Organisationen pflegen einen regelmäßigen Austausch über museologische und museumspolitische Fragestellungen. Darüber hinaus beschäftigen wir uns in Arbeitsgruppen mit aktuellen Fragestellungen.

Derzeit gibt es Arbeitsgruppen zu folgenden Themen: Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Provenienzforschung, Sammlung, Volontariat und Weiterbildung.

Die KMBL tauscht sich im Rahmen der mehrtätigen Jahrestagung zu den aktuellen Themen der Museumsarbeit aus. Das Sprecheramt wechselt jährlich. Diese Person vertritt die KMBL jeweils in der Öffentlichkeit. 

wer: Museumsberatungsstelle und Partner

Die Konferenz der Museumsberatungsstellen besteht aus 14 Institutionen in den Bundesländern. Darüber hinaus sind wir mit weiteren museumsrelevanten Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene sowie internationaler Ebene vernetzt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat. Die Kulturhoheit – also die Zuständigkeit für die Kulturpolitik – liegt in Verantwortung der Bundesländer und Stadtstaaten. Die öffentliche Museumsberatung übernehmen in den einzelnen Bundesländern Landesstellen und Museumsämter oder im Auftrag der jeweiligen Länder handelnde Museumsverbände.

Der Auftrag der öffentlichen Museumsberatung setzt ein enges Zusammenwirken mit öffentlichen Dienststellen, wissenschaftlichen und anderen gesellschaftlichen und kulturellen Institutionen auf Bundes- und Landesebene sowie internationaler Ebene voraus.

Unsere Partner für aktive Zusammenarbeit und fachlichen Austausch sind insbesondere der Deutsche Museumsbund, ICOM-Deutschland, ICOM-International, das Institut für Museumsforschung sowie der Bundesverband Museumspädagogik und den Verband der Deutschen Restauratoren.

Rechtliches

Aktueller Sprecher der KMBL:
 

Dr. Thomas Overdick
Geschäftsführer
Museumsverband für Niedersachsen und Bremen e. V.
Rotenburger Straße 21
30659 Hannover

Tel: +49 (0)511 21 44 98 41
Mobil: +49 (0)173 19 19 599
kontakt(at)kmbl.de

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Landesstelle für Museen Baden-Württemberg
vertreten durch Shahab Sangestan 
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70173 Stuttgart
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Die Konferenz der Museumsberatungsstellen in den Ländern ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die die Website der Konferenz der Museumsberatungsstellen in den Ländern (www.kmbl.de)

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Die oben genannte Webseite ist aktuell mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. barrierefreie Inhalte
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    Landesstelle für Museen Baden-Württemberg
    Dorotheenstr. 4, 70173 Stuttgart 
    Tel. 0711 89 535 300
  4. Durchsetzungsverfahren
    Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an dieKonferenz der Museumsberatungsstellen in den Ländern wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4. dieser Erklärung. 
    Falls die Landesstelle für Museen Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. 
    Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch
    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Tel. 0711 279 3360 
    Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. 

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: 
    Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch
    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    poststelle(at)bfbmb.bwl.de
    Tel. 0711 279 3360
    Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.