Konferenz der Museumsberatungsstellen in den Ländern

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesstelle für Museen Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kmbl.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BayEGovV in Verbindung mit der BITV teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Benutzerdefinierte Einstellungen der Schriftgröße und -farbe werden nicht berücksichtigt.
  • In der mobilen Ansicht ist die Hauptnavigation für Screenreader-Nutzende nicht logisch aufgebaut.
  • Die Umsetzung der Inhaltsseiten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit aus und müssen noch umgesetzt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am 07.10.2024.
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am 31.3.2023.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
E-Mail: info(at)landesstelle.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Auf dem Postweg erreichen Sie uns unter:
Landesstelle für Museen Baden-Württemberg
Dorotheenstr. 4, 70173 Stuttgart

Tel. 0711 89 535 300

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie bei der Durchsetzungsstelle, dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV), einen Antrag stellen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit geprüft werden.
Antrag online stellen

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Landesstelle für Museen Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4. dieser Erklärung.

Falls die Landesstelle für Museen Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Tel. 0711 279 3360

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.10.2024 überprüft.